Checkliste für den Schadenfall

  • Notieren Sie unbedingt: das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners; Adressen von Zeugen; Name und Dienststelle des zuständigen Polizeibeamten vor Ort.
    Bestehen Sie unbedingt darauf, die Polizei hinzuzuziehen.
  • Bildmaterial: Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der unveränderten Stellung direkt nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (Wir empfehlen Ihnen hierzu, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen!); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.
  • Abwicklung: Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können somit beim Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Sie haben das Recht auf Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl! Ausgenommen von Bagatellschäden (unter 750,00 EUR) sind Versicherungen grundsätzlich nicht berechtigt, im Falle eines Haftpflichtschadens einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen!

(Verdeckte) Unfallspuren

Ihrer Sicherheit zuliebe: Schalten Sie auch bei geringfügig erscheinenden Schäden stets einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen ein!

Vertrauensgarantie

Liegt ein Bagatellschaden vor, werde ich Ihnen für meine Leistungen nichts berechnen. Sie sind dann aber auf der sicheren Seite.